Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (bebaute bzw. bebaubare Grundstücke) aufgrund der Grundsteuerreform
Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2024 - Stellungnahme der SPD-Fraktion
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform durch die Kommunen so angepasst werden, dass sie für die jeweilige Kommune aufkommensneutral ist – auch wenn sich die Höhe der Grundsteuer für die einzelnen Steuerpflichtigen in der Höhe ändern kann. So auch bereits formuliert in unserem Antrag vom 10.02.2024.
Drei Zitate aus der Sitzungsvorlage: „Durch Bund und Länder wurden im Rahmen der Gesetzgebung Appelle an die Städte und Gemeinden gerichtet, die Reform nicht zum Anlass für versteckte Steuererhöhungen zu nehmen“. „Folgt man dem politischen Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die ab 2025 wirksam werdende Grundsteuerreform für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft insgesamt aufkommensneutral zu gestalten, würden sich für Bobingen folgende Hebesätze ergeben: Grundsteuer A 240 % und Grundsteuer B 300 %.“ Allerdings ist hier zu bedenken, dass das politische Anliegen der Staatsregierung zur Aufkommensneutralität allenfalls als Appell verstanden werden kann“.
Interessant ist, dass der Bayerischen Staatsregierung Appelle von Bund und Ländern schon in der Vergangenheit oftmals egal waren. Jetzt sind Appelle der Bayerischen Staatsregierung offensichtlich auch zunehmend den bayerischen Kommunen egal.
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt daher, die Hebesätze ab 2025 aufkommensneutral festzusetzen. Begründung: Zum einen fehlen immer noch 122 Bewertungen für die Grundsteuer A und 564 Bewertungen für die Grundsteuer B. Zum anderen sind uns bis heute keine Eckpunkte oder Zahlen für den Haushalt 2025 mitgeteilt worden (Stichwort: versteckte Steuererhöhungen).
Der Antrag wurde gegen die Stimmen der SPD-Stadtratsfraktion abgelehnt.