Haushaltssatzung der Stadt Bobingen für die Jahre 2025 und 2026

Unsere Stellungnahme zur rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes; Schreiben Landratsamt Augsburg / Kommunalaufsicht vom 01.08.2025

Die SPD-Fraktion hat sich bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 in der Sitzung des Stadtrates am 01.07.2025 bereits kritisch zu einigen der jetzt von der Rechtsaufsicht angesprochenen Problemlagen geäußert. Einige darin erwähnte Befürchtungen sind tatsächlich eingetreten.

Bürgermeister Förster steht nun vor einem finanzpolitischen Scherbenhaufen, den er selbst verursacht hat. Statt nach der Maßgabe zu handeln, das Notwendige vor dem Wünschenswerten in den Haushalt aufzunehmen, wurde der Haushalt – dem von der Rechtsaufsicht auch handwerkliche Mängel bescheinigt werden - unnötigerweise aufgebläht. Wohlwissend, dass dies nie, insbesondere 2026, finanziert werden kann.

Grundsätzlich basieren die Zahlen im Doppelhaushalt für das Jahr 2026 auf reinen Vermutungen. Es wurden im Grunde nur die Zahlen der Haushaltsstellen von 2025 fortgeschrieben. Damit ist ein Nachtragshaushalt im Jahr 2026 unausweichlich. Darauf hat die SPD-Fraktion bereits beim Beschluss, ob - erstmals - ein Doppelhaushalt in Bobingen vorgelegt werden soll, hingewiesen. Bürgermeister Förster und der Kämmerer argumentierten damals, dass mit dem Vorgehen eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung einhergehe. Das konnten wir allerdings nicht nachvollziehen, da mit der Erstellung eines Nachtragshaushalts der gleiche, wenn nicht sogar ein höherer Aufwand verbunden ist.

Unsere Meinung zum Tagesordnungspunkt 6 der Stadtratssitzung am 28.01.2025: Haushaltsaufstellung 2025 und 2026; Hier Antrag der FBU-Fraktion auf Erlass einer Doppelhaushaltssatzung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 Die SPD-Fraktion vertritt - wie bereits in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 21.01.2025 dargelegt - die Meinung, dass hinsichtlich der Einführung einer Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 kein Vorteil für die Stadt Bobingen entsteht. Dies kommt auch in der Sitzungsvorlage (Punkt 1. – 4.) zum Ausdruck. Ein wesentlicher Punkt ist zudem, dass unabhängig von einem Doppelhaushalt jedes Jahr ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss. In Anbetracht der aktuellen finanziellen Gesamtsituation - vor der im Prinzip alle Kommunen stehen – ist dies unseres Erachtens ein völlig unnötiger zusätzlicher Aufwand. Gegen die Stimmen der SPD hat der Stadtrat beschlossen, dass für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 ein Doppelhaushalt erstellt wird.

Klar ist: Im investiven Bereich werden wir um Einsparungen bzw. Verschiebungen nicht umhinkommen. Hier muss der Bürgermeister nun endlich seiner Verantwortung nachkommen. Ein Verschieben bis auf die Zeit nach der Kommunalwahl am 8. März 2026 wie von ihm vorgeschlagen, ist aus unserer Sicht keine Lösung.

Stellungnahme der SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtrates vom 1.7.2025: Nur einige Beispiele den Vermögenshaushalt betreffend und die Frage, wie es weitergeht hinsichtlich: Langfristige Sicherung des Freibades, Ärztehaus und südlicher Rathausplatz, Straßen- und Brückensanierungen, Gemeinschaftshaus Straßberg, Beteiligung und Investition an den geplanten Windkraftanlagen, Pflege und Erhalt des vorhandenen Vermögens (z. B. Sanierung Krumbacher Straße 4, Krebswirt), Sicherstellung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026.

Zusammenfassend muss erneut gesagt werden, dass auch für diese nur beispielhaft aufgeführten Vorhaben und insb. unter Berücksichtigung der finanziellen Herausforderungen seitens des Ersten Bürgermeisters keine Zielvorstellungen genannt und keine Perspektiven aufgezeigt wurden. So kann es nicht weitergehen. Es läuft nicht rund.

Für die SPD-Fraktion steht die Unterstützung der Bobinger Vereine außer Frage. Die Vereine leisten einen essentiellen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in unserer Stadt. Ohne Vereine wären Angebote in den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Integration und Sicherheit gar nicht möglich. Die Stadt hat eine moralische Verpflichtung die Vereine auch finanziell zu unterstützen.

Die geltenden Zuschussrichtlinien müssen allerdings überarbeitet werden. Bereits 2024 sollte vom Bürgermeister Förster eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um die Zuschussrichtlinien für Vereine zu überarbeiten. Bis heute ist nichts geschehen. Auch hier steht der Bürgermeister in der Verantwortung.

Auch hinsichtlich der Gebühren für die städtischen Einrichtungen (z. B. Bücherei, Freibad) wird sich der Stadtrat intensiv beschäftigen müssen. Ob und in welcher Höhe es hier zu Gebührenerhöhungen kommt, kann seriös noch nicht gesagt werden.

Stellungnahme der SPD-Fraktion in der Sitzung des Stadtrates vom 1.7.2025: Wir wiederholen unsere Anregung aus 2023 und 2024, dass nach der Verabschiedung des Haushalts insbesondere die zuständigen Ausschüsse in jeder Sitzung Haushaltsstelle für Haushaltsstelle – auch ohne konkreten Entscheidungszwang – durchgehen. Dies schon deshalb, weil wir mit ziemlicher Sicherheit einen Nachtragshaushalt für 2026 aufstellen werden müssen und insbesondere auch die zunehmende Verschuldung ständig im Blick haben müssen.

Eines steht auf jeden Fall fest. Dies ist das erste Mal in der Geschichte der Stadt Bobingen, dass der städtische Haushalt nur unter Auflagen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Die Verantwortung trägt auch hier der Erste Bürgermeister Klaus Förster.