Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute bzw. bebaubare Grundstücke)

Bei der Bürgerversammlung am 16. März 2024 wurde aus der Bürgerschaft die Frage nach einer Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B gestellt. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung zum 01.01.2025 droht vielen Bobinger Bürgerinnern und Bürgern eine massive Mehrbelastung, wenn die Stadt die Hebesätze nicht anpasst. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Reform klargestellt, dass das Gesamtsteueraufkommen durch die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden soll. Für die Kommune bedeutet dies, dass sie die Hebesätze so anpassen sollte, dass sich das Gesamtsteueraufkommen unter den neuen Bedingungen nicht erhöht.

Das heißt, für einige Bürgerinnen und Bürger wird es billiger, für andere teurer werden, in der Summe sollen die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer aber gleichbleiben. Als SPD-Fraktion haben hier bereits am 10.02.2024 einen Antrag eingereicht, der genau dieses Ziel verfolgt. Wir versprechen, dass wir uns im Stadtrat weiterhin dafür stark machen werden, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Neuregelung der Grundsteuer B nicht über Gebühr belastet werden. Eine solche Mehrbelastung, die bei einer Nichtanpassung des Hebesatzes zu befürchten steht, wäre aus unserer Sicht schlichtweg unanständig.