Weiterer Umgang mit der Genehmigungsverfügung zum Haushalt

Unsere Stellungnahme in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2025: TOP 5 Weiterer Umgang mit der Genehmigungsverfügung zum Doppelhaushalt 2025 / 2026

Die heute präsentierte Sitzungsvorlage ist aus unserer Sicht nichts anderes als der finanzpolitische Offenbarungseid des Ersten Bürgermeisters.

Natürlich wird auch kein Beschlussvorschlag vorgelegt.

Ohne auf nähere Details einzugehen, dazu gibt es ja die umfassende 5-seitige Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 01.08.2025, folgende Anmerkungen.

In der heutigen Sitzungsvorlage heißt es u. a.: „Andererseits ist als Ergebnis der bevorstehenden Kommunalwahl im Frühjahr 2026 absehbar, dass Änderungen in der personellen Zusammensetzung des Stadtrats auch andere Schwerpunkte des strategischen Handelns in kommenden Jahren bedingen werden“.

Schon in der Schwabmünchner Allgemeinen vom 22.05.2025 wird der Bürgermeister wie folgt zitiert: „„Man darf nicht vergessen, dass im Frühjahr 2026 ein neuer Stadtrat gewählt wird.“ „Wir sollten dem kommenden Stadtrat keine Fesseln anlegen.“

Im Schreiben von Bürgermeister Förster vom 22.08.2025 an die Mitglieder des Stadtrates heißt es demnach folgerichtig: „Spätestens mit dem Haushalt 2027 müssen wir den Auflagen der Kommunalaufsicht Folge leisten“.

Heißt das: Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025 / 2026 - am 01.07.2025 hat der jetzige Stadtrat seine Pflicht erfüllt und kann in den – vorläufigen – Ruhestand treten?